Melden von Anhängern

Geliehene Anhänger werden bei der Rückgabe häufig auf öffentlich zugänglichen, kostenfreien und jederzeit nutzbaren Parkplätzen oder an Straßen abgestellt. Dabei ist sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie örtliche und regionale Bestimmungen eingehalten werden.

Falls ein Anhänger an einem ungünstigen Ort – beispielsweise in einem Wohngebiet mit begrenzten Parkmöglichkeiten – abgestellt wurde und dadurch Unannehmlichkeiten entstehen, teilen Sie uns bitte den Standort sowie den Grund Ihrer Meldung über das untenstehende Kontaktformular mit.

Sollten Ihnen durch das Abstellen eines Anhängers Unannehmlichkeiten entstanden sein, bitten wir um Ihr Verständnis. Das Team von MJ-Anhängerverleih wird den Sachverhalt umgehend prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Interessen unserer Kundinnen und Kunden als auch die örtlichen Gegebenheiten.